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Kleiner Unterhalt

Kleiner Unterhalt

Kleiner Unterhalt, was bedeutet das? Wir Hauswarte werden immer wieder von Mietern auf dieses Thema angesprochen, da dies vielen nicht klar ist und in der Praxis manchmal auch unterschiedlich gehandhabt wird.

Rechte und Pflichten als Mieter

Als Mieter hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Ein Vermieter hat während der Mietdauer keinen Zugang zum Mietobjekt und darum auch keine Kontrolle, ob Schäden entstanden sind. Ein Mieter ist daher verpflichtet, einen Schaden umgehend zu melden. Ein Laie kann oft nicht abschätzen, ob aus einem Schaden plötzlich ein teurer Folgeschaden entstehen kann. Oft sind die Meldungen nur sehr grob gefasst wie «Geschirrspüler funktioniert nicht», «Schimmel an der Decke» oder «Wasserhahn tropft». Um das Problem weiter eingrenzen zu können, hilft es, der Verwaltung gleich ein paar Bilder des Schadens zu senden. Oft kommt es vor, dass wir Hauswarte als erstes vor Ort sind, um den Schaden einzugrenzen, an den richtigen Fachmann weiterzuleiten oder aber den Schaden gleich selber zu beheben.

Kleiner Unterhalt

Einige dieser Schäden fallen unter den kleinen Unterhalt. Zitat aus dem Buch Mietrechtpraxis:

«Der Mieter ist verpflichtet, kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen vorzunehmen. Der Mangel muss von einem durchschnittlich begabten Laien mit wenigen Handgriffen zu beheben sein. Sobald eine Fachperson beigezogen werden muss, ist es kein kleiner Unterhalt mehr. Zudem dürfen die Kosten für die notwendigen Materialien 150 Franken nicht übersteigen.»

Dieses Zitat definiert noch immer nicht genau, was unter den kleinen Unterhalt fällt und was nicht. Jeder Mensch ist handwerklich mehr oder minder begabt, und oft besitzt er auch nicht das passende Werkzeug. Im Internet findet man sehr viele gute Anleitungen, wie man fast jedes Problem lösen kann. Youtube ist eine sehr gute Plattform, auf der viele Videos zu finden sind.

Manchmal geht es nicht ohne Fachmann
Manchmal geht es nicht ohne Fachmann
Ein paar Beispiel

Um zu verdeutlichen, was unter den kleinen Unterhalt fällt und was nicht, hier einige Beispiele:

Ein Zahnglas oder eine Seifenschale ist heruntergefallen und zerbrochen. Die Kosten für den Ersatz liegen zwischen 10-20 Franken und müssen vom Mieter selbst getragen werden.

Ein Wasserhahn rinnt. Nebst den Kosten für Dichtungen und/oder eine neue Steuerpatrone braucht es das richtige Know-how und oft auch noch Spezialwerkzeug, um die Arbeiten ausführen zu können. Dies fällt definitiv nicht unter den kleinen Unterhalt.

Ein defekter Brausenschlauch: Die Kosten sind etwa 20-40 Franken und müssen vom Mieter getragen werden.

Ein Fettfilter im Dunstabzug in der Küche ist stark fleckig und verbogen. Die Kosten sind je nach Fabrikat zwischen 30-100 Fr. und müssen vom Mieter getragen werden.

Standard-Ersatzteile bekommt man heutzutage fast in jedem grösseren Einkaufszentren oder Baumarkt. Bei spezielleren Teilen, die nicht mehr hergestellt werden, erfolgt die Bestellung im Fachhandel oder beim Fachmann. In den meisten Fällen können wir Hauswarte auch mit dem entsprechenden Informationen weiterhelfen.

Zerbrochenes Zahnglas
Zerbrochenes Zahnglas
Unberechtigte Angst

Viele Mieter haben Angst, einen Schaden zu melden, weil sie hohe Kosten befürchten. In den meisten Fällen sind die Verwaltungen kulant, was die Weiterverrechnung von Kosten anbelangt. Wir haben bisher noch nie erlebt, dass Kosten ungerechtfertigt weitergegeben wurden. Viele Mieter vergessen, dass sie bei Kosten über 250 Franken auf die persönliche Haftpflichtversicherung zurückgreifen können. Sollten Sie Zweifel haben, ob es ein Fall für die Versicherung werden könnte, ist es wichtig, von Anfang an Fotos zu machen und Daten und Vorgänge schriftlich zu dokumentieren.

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