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Grüne Schneefräse

Schneeräumung

Der Winter ist endlich auch im Flachland wieder einmal zu Gast, und zwar so richtig, mit Rekordschneefällen wie zuletzt im Jahre 2006. Wir Hauswarte haben nun ordentlich zu tun. Wer mit der Schneeräumung fertig ist, kann gleich wieder von vorne beginnen. Während viele Leute die Situation gelassen nehmen oder sich sogar sehr über den wunderschönen Schnee freuen, lässt der eine oder andere Mieter seinen Frust an uns aus. Deshalb wurde es höchste Zeit, mich mit dem Thema Winterdienst zu befassen.

Der Eigentümer haftet

Der Eigentümer ist gemäss OR Art. 58 für Schäden haftbar, die durch mangelhaften Unterhalt entstehen. Grundsätzlich ist es also Sache des Eigentümers, einen gefahrlosen Zugang zum Gebäude sicherzustellen. Ein Benützer kann allerdings nicht erwarten, dass die Zugangswege immer schneefrei sind. In der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr, wenn die meisten Fussgänger unterwegs sind, sollte ein angemessener Winterdienst sichergestellt werden. Wer also vor 7.00 Uhr zur Arbeit muss, kann nicht erwarten, dass schon alle Wege geräumt sind. Bei einem Unfall, der durch Glätte verursacht wird, kommt die Gebäudehaftpflicht-Versicherung auf. Im Winter existiert nicht nur die Gefahr durch Eis und Schnee am Boden. Auch Dachlawinen, Eiszapfen oder abbrechende Äste sind nicht zu unterschätzen. Als Eigentümer sollten sie sich darüber Gedanken machen und sich entsprechend versichern.

Für Mieter

Der Mieter ist nur verpflichtet, Winterdienst zu leisten, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Das Schneeräumen auf vermieteten Abstellplätzen zählt jedoch zum kleinen Unterhalt und muss vom Mieter selber übernommen werden. Der Vermieter trägt grundsätzlich die Kosten für die Schneeräumung, kann diese aber als Nebenkosten im Mietvertrag auflisten. Im Winter muss mit Beeinträchtigungen auf den Strassen und Gehwegen gerechnet werden. Vom Mieter oder Benützer wird zu dieser Jahreszeit ein gewisses Mass an Sorgfalt verlangt. Dazu gehören sicherlich gutes Schuhwerk und eine dem Wetter angepasste Gehweise.

Vorbereitung ist alles

Vor dem Schnee ist nach dem Schnee. Die Vorbereitungen beginnen schon ganz am Anfang, wenn ein neues Objekt übernommen wird. Zuerst wird mit der Verwaltung geklärt, ob und wie ein Winterdienst gewünscht ist. Normalerweise wird dieser nach Aufwand verrechnet, da der Arbeitsaufwand von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich sein kann. Dabei spielen lokale Gegebenheiten eine grosse Rolle.

Als Hauswart, mache ich mir bereits bei der Offerte Gedanken, wie ich den Winterdienst am besten sicherstellen kann. Welche Maschinen oder Werkzeuge benötige ich? Was muss ich anschaffen und wo lagere ich das über den Sommer? Gibt es heikle Stellen wie steile Garageneinfahrten oder Treppen? Wie lange brauche ich für die Schneeräumung? Bis wann muss geräumt sein? Wo kann ich den Schnee hinschieben, ohne dass sich gefährliches Schmelzwasser bildet? Diese und weitere Fragen stelle ich mir, wenn ich eine neue Liegenschaft übernehme. Eine gute Vorbereitung ist sehr wichtig: Frühzeitig muss Streumittel bestellt werden, Maschinen und Gerät müssen gewartet werden, das Personal muss rechtzeitig geschult und der Pflug rechtzeitig montiert werden. Im Winter beobachte ich laufend den Wetterbericht. Jede Liegenschaft hat Ihre Besonderheiten, welche ich zuerst kennen muss.

Fazit

Sie sehen, liebe/r Leser/in, Schneeräumung ist mehr, als nur das schöne Weiss zur Seite zu schieben. Wir Hauswarte sind uns unserer Verantwortung bewusst und tun unser Bestes, damit Sie sicher durch die Winterzeit kommen. An Tagen mit massivem Schneefall bitten wir um Verständnis, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können. Anstatt sich aufzuregen, nehmen Sie die Situation etwas gelassener und freuen Sie sich über den Schnee. Kaum jemand wird an solchen Tagen böse sein, wenn Sie etwas später im Büro erscheinen. Über Leute, die auch mal selber zur Schaufel greifen, freuen wir uns natürlich sehr. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Winterzeit.

Schneeräumung? Wir sind gerne für Sie da

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